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Testament

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einem Testament vorbei. Ansonsten regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wieviel erbt. Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen. Sie können z. B. Erbquoten festsetzen, Teilungsanordnungen treffen oder Auflagen anordnen.

Testamentsvollstreckung

Der erste Schritt, um den Vermögensübergang auf die nächste Generation harmonisch und zielgerichtet zu gestalten, ist, den Nachlass klar zu regeln. Je komplexer Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens. Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich wünschen. Der Testmentsvollstrecker wird im Rahmen einer testamentarischen Verfügung festgelegt. Er übernimmt die Aufgabe, den Nachlass zu strukturieren, kurzfristig zu verwalten und wunschgemäß weiterzugeben. Damit entlastet er die Erben.

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung liegt dabei in der Auswahl der Vertrauensperson. Die Experten der Sparkasse Vest Recklinghausen verfügen über die notwendige Spezialausbildung. Wir verwalten und verteilen Ihren Nachlass professionell, transparent und verantwortungsvoll. Als Erblasser bestimmen Sie, wie lange die Testamentsvollstreckung dauern soll.

Wir begleiten Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens und übernehmen:

  • Abwicklungsvollstreckungen
  • Dauervollstreckungen

Nachlassabwicklung

Fehlt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Erblasser, besteht auch die Möglichkeit für die Erben, die Sparkasse mit der Abwicklung des Nachlasses zu beauftragen. Diese erfolgt analog der Leistungserbringung der Testamentsvollstreckung.

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