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Nachlass zu Lebzeiten regeln

Nachlass zu Lebzeiten regeln

Wie plane ich mein Erbe richtig.

"Keine Regelung zu treffen, ist der schlimmste Fehler, den man machen kann."

Wir helfen Ihnen dabei, dass ihr letzter Wille in die Tat umgesetzt wird. Informieren Sie sich online oder persönlich vor Ort bei Ihrem Berater zum Thema Erben und Vererben. Machen Sie sich frühzeitig Gedanken wie Sie Ihren Nachlass gestalten wollen. Wichtige Themen sind auch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Wie kann das Erbe gestaltet werden?

Testament, Erbvertrag oder doch lieber eine Schenkung zu Lebzeiten?  

Wie muss ein Testament aussehen?

Damit der letzte Wille auch umgesetzt werden kann, müssen Formalitäten eingehalten werden.

Wie läuft das mit der Erbschaft?

Ob und wie viel Steuern Ihre Erben zahlen müssen, hängt nicht nur von der Höhe des Erbes ab.

Partner, Kinder, Geschwister – so sieht die gesetzliche Erbfolge aus

Was passiert eigentlich, wenn Sie sterben, ohne Ihren letzten Willen hinterlassen zu haben? Dann greift die gesetzliche Erbfolge

Vorsorge treffen

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Fall vor, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können – mit einer Vorsorge­voll­macht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Checkliste: Hilfe für meine Angehörigen

Mit einem Testament machen Sie es Ihren Angehörigen einfach, die Erbschaft aufzuteilen. Aber wo ist das Testament? Machen Sie es Ihren Erben leichter, wenn Sie in einer Liste notieren, wo sich alle wichtigen Unterlagen befinden.

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Orientierung im Trauerfall

Orientierung im Trauerfall

Wir sind für Sie da!

Wir können Ihnen die Frage nach dem "Warum" nicht beantworten,
aber wir können Ihnen in dieser schweren Zeit eine Stütze sein.

Dieser Leitfaden soll Ihnen einen Überblick verschaffen, was
im Trauerfall zu beachten ist.

Erste Schritte

Im Trauerfall müssen einige Formalitäten zwingend erledigt werden:

  • Totenschein besorgen
Sie erhalten den Totenschein im Krankenhaus bzw. beim Arzt (abhängig vom Sterbeort).
Den Totenschein brauchen Sie, um die Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Testament finden
Es ist sinnvoll, nach einem Testament zu suchen. Haben Sie ein solches gefunden, müssen Sie es zum Nachlassgericht (d. h. zum Amtsgericht des Verstorbenen) bringen.
Hinweis: Öffentliche Testamente werden beim Amtsgericht verwahrt.
  • Ausweise / Urkundensuchen
Zur Vorlage bei verschiedenen Ämtern benötigen Sie diverse Dokumente: amtliche Dokumente des Verstorbenen (Ausweis, Familienstammbuch, Geburtsurkunde etc.)
  • Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde dient als amtliche Bestätigung des Todesfalls und wird zur weiteren Nachlassabwicklung zwingend benötigt. Zur Beantragung müssen Sie beim Standesamt des Sterbeortes u. a. Totenschein, Ausweis, Geburts-, Heirats-, oder auch Scheidungsurkunde des Verstorbenen vorlegen. Es ist ratsam, zwei bis drei Originale zu beantragen.
Wichtige Informationen für Sie im Überblick

Auskünfte zu Konten und Verfügungsmöglichkeiten:

  • Mitkontoinhaber
Als überlebender Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos (mit Einzelverfügungsberechtigung) können Sie weiterhin über das Konto verfügen. Karten, die auf Ihren eigenen Namen ausgestellt sind, funktionieren weiterhin.
Hinweis: Die Guthabenhälfte des Verstorbenen zählt zur Erbmasse.
  • Bevollmächtigte
Bevollmächtigte, deren Vollmachtsumfang über den Tod hinaus geht, können weiterhin über die Nachlasskonten verfügen. Kontaktieren Sie hierzu den zuständigen Berater.
  • Vorsorge- und Generalvollmachten
Handelt es sich bei diesen Vollmachten um keine sparkassen-eigenen Vollmachten (z. B. notarielle oder privatschriftliche Vollmacht), so lassen Sie diese von Ihrem Berater prüfen. Damit der Berater die richtige Aussage treffen kann, ist es wichtig, dass die Originalvollmacht vorliegt.
  • Online-Banking
Besitzen Sie einen Online-Banking-Zugang und verwalten Sie in diesem bereits die Konten des Verstorbenen, so ändert sich für Sie vorerst nichts.

Bitte beachten Sie: Sind keine Verfügungsberechtigungen vorhanden, können sich die Erben berechtigen lassen. Hierzu müssen die Erben aus rechtlichen Gründen vor Auskunftserteilung bzw. Verfügungen einen Erbnachweis vorlegen.
Hinweis: Gibt es mehrere Erben, so sind diese nur gemeinschaftlich berechtigt.

Wichtige Zahlungsaufträge:

Daueraufträge/Lastschriften Daueraufträge und Lastschriften enden nicht mit dem Todesfall. Eine Löschung kann von Mitkontoinhabern, Verfügungsberechtigten bzw. den Erben in Auftrag gegeben werden.
Beerdigungskosten Rechnungen (z. B. Bestatter, Todesanzeige etc.), die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen, können bei ausreichendem Guthaben überwiesen werden.

Nachlassabwicklung

Legitimation der Erben

Für eine reibungslose Nachlassabwicklung müssen sich alle Erben vor Ort in der Sparkasse legitimieren. Zudem sind weitere Unterlagen als Erbnachweis vorzulegen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Original Sterbeurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass aller Erben

Unterlagen, die als Erbnachweis vorgelegt werden können:

Erbschein oder beglaubigte Abschrift Als Erbe müssen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht (i. d. R. Amtsgericht des Verstorbenen) beantragen. Die Gebühren sind abhängig vom Nachlasswert.
Europäisches Nachlasszeugnis Hiermit kann die Abwicklung eines grenzüberschreitenden Erbfalles innerhalb der EU abgewickelt werden und ist in dem EU-Land erhältlich, dass für die Erbsache zuständig ist. Das Dokument hat nur eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Testament inklusive Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts Notarielle Testamente werden bei Gericht verwahrt. Wenn Sie ein eigenhändiges Testament auffinden, müssen Sie dieses unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen. Bei Vorlage des Testaments bei der Sparkasse müssen alle in der Eröffnungsniederschrift genannten Testamente mit eingereicht werden.
Erbvertrag inklusiveNiederschrift über die Eröffnungsverhandlung Erbverträge können beim Amtsgericht in amtliche Verwahrunggegeben werden. Bei Einreichung des Erbvertrages bei der Sparkasse müssen alle in der Eröffnungsniederschrift genannten Erbverträge mit vorgelegt werden.

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab, welche Konten der Verstorbene bei uns führt bzw. welche Regelungen bereits zu Lebzeiten getroffen wurden.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin, er / sie hilft Ihnen gerne weiter. Bitte bringen Sie die Sterbeurkunde sowie die Erbnachweise im Original bzw. als beglaubigte Abschrift mit.

Weitere Informationen zur Nachlassabwicklung
  • Erbschaftsvollmacht
    Zur Vereinfachung der Nachlassabwicklung bei mehreren Erben kann ein Erbe bzw. eine weitere Person bevollmächtigt werden.
  • Meldung an das Finanzamt
    Die Sparkasse ist, gemäß § 33 ErbStG, verpflichtet, bei Tod eines Kunden dem Finanzamt über die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte sowie das Bestehen von Schließfächern eine Meldung zu erteilen. Als Erbe erhalten Sie von Ihrem Berater / Ihrer Beraterin eine Kopie der Meldung.
  • Hinweis bei ausländischen Erben
    Bei Erbfällen, in denen einer der Erbberechtigten bzw. Begünstigten weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat oder bei denen das Nachlassvermögen (oder auch nur ein Teil davon) ins Ausland übertragen wird, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die vom zuständigen Finanzamt erstellt wird, vorzulegen.
Karten und Konten des Verstorbenen
  • Karten des Verstorbenen
Geben Sie die Karten des Verstorbenen bei uns ab. Ggf. werden diese Karten beim nächsten Einsatz am Automaten eingezogen.
  • Sparurkunden
Zur Nachlassabwicklung benötigen wir die Sparbücher des Verstorbenen.

Orientierungshilfe

Hier finden Sie eine Orientierungshilfe für die Erledigung wichtiger Formalitäten.

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Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Was beschleunigt die Nachlassbearbeitung?
  • Das Einreichen von Dokumenten als bestätigte Kopien*.
  • Vollständige Einreichung der Sparunterlagen:
    - bei Sparbüchern die Sparurkunde
    - bei Sparplänen oder Lose-Blatt-Sparkonten den letzten gültigen Sparbuchauszug und die Sparbuchmappe
  • Einreichen eines eindeutigen und unterschriebenen Auftrags zur Kontoauflösung unter Angabe einer Empfängerbankverbindung.
Was ist ein Erbnachweis und wer stellt diesen aus?

Zu den Erbnachweisen zählen u. a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der  Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.

Wie erfolgt die Abwicklung mit einem Teilerbschein?

Mit einem Teilerbschein erhält der Erbe ausschließlich Auskünfte über den Nachlass. Teilverfügungen einzelner Erben können nicht vorgenommen werden. Verfügungen sind nur gemeinschaftlich möglich, wenn uns alle Teilerbscheine vorliegen und die dazugehörigen gültigen Legitimationen.

Wer kann Auskünfte im Nachlassfall erhalten?

Auskünfte können nur an legitimierte Berechtigte erteilt werden wie zum Bsp.: Erben, Bevollmächtigte, Nachlasspfleger etc.

Wer erhält bei Testamentsvollstreckung Auskünfte?

Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.

Haben Vermächtnisnehmer / Pflichtteilsberechtigte ein Verfügungsrecht?

Nein, es besteht kein Verfügungsrecht.

Unter welchen Voraussetzungen können Bestattungskosten aus dem Nachlass bezahlt werden?

Nur bei Vorliegen einer Vollmacht oder einer entsprechenden Erblegitimation zu Lasten des Kontos des Erblassers, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Sollte keine Verfügungsberechtigung vorliegen, können wir in Einzelfällen besprechen, ob eine individuelle Lösung erfolgen kann. Als Sparkasse sind wir nicht zum Ausgleich der Forderung verpflichtet.

Wer kann die Bestätigung einer Kopie (z.B. für Ausweise) vornehmen?

Inländische Sparkassen/ Banken, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.

Welche Rechte hat ein Kontobevollmächtigter im Erbfall?

Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann der Kontobevollmächtigte alles Weitere bis zur Kontoauflösung veranlassen, solange seine Kontovollmacht nicht von den Erben widerrufen wurde und dies der Umfang der Vollmacht zulässt.

Wie kann ich den Kontoinhaber / die Kontoinhaberin wechseln?

Ein Kontoinhaberwechsel kann bei Privatgirokonten für den bevollmächtigten Ehepartner erfolgen. Kapitalkonten und Sparbücher können nicht umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater/Ihre Beraterin oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

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