Nachlass zu Lebzeiten regeln
Wie plane ich mein Erbe richtig.
"Keine Regelung zu treffen, ist der schlimmste Fehler, den man machen kann."
Wir helfen Ihnen dabei, dass ihr letzter Wille in die Tat umgesetzt wird. Informieren Sie sich online oder persönlich vor Ort bei Ihrem Berater zum Thema Erben und Vererben. Machen Sie sich frühzeitig Gedanken wie Sie Ihren Nachlass gestalten wollen. Wichtige Themen sind auch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Orientierung im Trauerfall
Wir sind für Sie da! Wir können Ihnen die Frage nach dem "Warum" nicht beantworten, Dieser Leitfaden soll Ihnen einen Überblick verschaffen, was |
Im Trauerfall müssen einige Formalitäten zwingend erledigt werden:
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Sie erhalten den Totenschein im Krankenhaus bzw. beim Arzt (abhängig vom Sterbeort). Den Totenschein brauchen Sie, um die Sterbeurkunde zu beantragen. |
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Es ist sinnvoll, nach einem Testament zu suchen. Haben Sie ein solches gefunden, müssen Sie es zum Nachlassgericht (d. h. zum Amtsgericht des Verstorbenen) bringen. Hinweis: Öffentliche Testamente werden beim Amtsgericht verwahrt. |
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Zur Vorlage bei verschiedenen Ämtern benötigen Sie diverse Dokumente: amtliche Dokumente des Verstorbenen (Ausweis, Familienstammbuch, Geburtsurkunde etc.) |
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Die Sterbeurkunde dient als amtliche Bestätigung des Todesfalls und wird zur weiteren Nachlassabwicklung zwingend benötigt. Zur Beantragung müssen Sie beim Standesamt des Sterbeortes u. a. Totenschein, Ausweis, Geburts-, Heirats-, oder auch Scheidungsurkunde des Verstorbenen vorlegen. Es ist ratsam, zwei bis drei Originale zu beantragen. |
Auskünfte zu Konten und Verfügungsmöglichkeiten:
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Als überlebender Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos (mit Einzelverfügungsberechtigung) können Sie weiterhin über das Konto verfügen. Karten, die auf Ihren eigenen Namen ausgestellt sind, funktionieren weiterhin. Hinweis: Die Guthabenhälfte des Verstorbenen zählt zur Erbmasse. |
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Bevollmächtigte, deren Vollmachtsumfang über den Tod hinaus geht, können weiterhin über die Nachlasskonten verfügen. Kontaktieren Sie hierzu den zuständigen Berater. |
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Handelt es sich bei diesen Vollmachten um keine sparkassen-eigenen Vollmachten (z. B. notarielle oder privatschriftliche Vollmacht), so lassen Sie diese von Ihrem Berater prüfen. Damit der Berater die richtige Aussage treffen kann, ist es wichtig, dass die Originalvollmacht vorliegt. |
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Besitzen Sie einen Online-Banking-Zugang und verwalten Sie in diesem bereits die Konten des Verstorbenen, so ändert sich für Sie vorerst nichts. |
Bitte beachten Sie: Sind keine Verfügungsberechtigungen vorhanden, können sich die Erben berechtigen lassen. Hierzu müssen die Erben aus rechtlichen Gründen vor Auskunftserteilung bzw. Verfügungen einen Erbnachweis vorlegen.
Hinweis: Gibt es mehrere Erben, so sind diese nur gemeinschaftlich berechtigt.
Wichtige Zahlungsaufträge:
Daueraufträge/Lastschriften | Daueraufträge und Lastschriften enden nicht mit dem Todesfall. Eine Löschung kann von Mitkontoinhabern, Verfügungsberechtigten bzw. den Erben in Auftrag gegeben werden. |
Beerdigungskosten | Rechnungen (z. B. Bestatter, Todesanzeige etc.), die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen, können bei ausreichendem Guthaben überwiesen werden. |
Nachlassabwicklung
Für eine reibungslose Nachlassabwicklung müssen sich alle Erben vor Ort in der Sparkasse legitimieren. Zudem sind weitere Unterlagen als Erbnachweis vorzulegen.
Vorzulegende Unterlagen:
Unterlagen, die als Erbnachweis vorgelegt werden können:
Erbschein oder beglaubigte Abschrift | Als Erbe müssen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht (i. d. R. Amtsgericht des Verstorbenen) beantragen. Die Gebühren sind abhängig vom Nachlasswert. |
Europäisches Nachlasszeugnis | Hiermit kann die Abwicklung eines grenzüberschreitenden Erbfalles innerhalb der EU abgewickelt werden und ist in dem EU-Land erhältlich, dass für die Erbsache zuständig ist. Das Dokument hat nur eine Gültigkeit von sechs Monaten. |
Testament inklusive Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts | Notarielle Testamente werden bei Gericht verwahrt. Wenn Sie ein eigenhändiges Testament auffinden, müssen Sie dieses unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen. Bei Vorlage des Testaments bei der Sparkasse müssen alle in der Eröffnungsniederschrift genannten Testamente mit eingereicht werden. |
Erbvertrag inklusiveNiederschrift über die Eröffnungsverhandlung | Erbverträge können beim Amtsgericht in amtliche Verwahrunggegeben werden. Bei Einreichung des Erbvertrages bei der Sparkasse müssen alle in der Eröffnungsniederschrift genannten Erbverträge mit vorgelegt werden. |
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt davon ab, welche Konten der Verstorbene bei uns führt bzw. welche Regelungen bereits zu Lebzeiten getroffen wurden.
Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin, er / sie hilft Ihnen gerne weiter. Bitte bringen Sie die Sterbeurkunde sowie die Erbnachweise im Original bzw. als beglaubigte Abschrift mit.
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Geben Sie die Karten des Verstorbenen bei uns ab. Ggf. werden diese Karten beim nächsten Einsatz am Automaten eingezogen. |
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Zur Nachlassabwicklung benötigen wir die Sparbücher des Verstorbenen. |
Orientierungshilfe
Häufig gestellte Fragen
Zu den Erbnachweisen zählen u. a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.
Mit einem Teilerbschein erhält der Erbe ausschließlich Auskünfte über den Nachlass. Teilverfügungen einzelner Erben können nicht vorgenommen werden. Verfügungen sind nur gemeinschaftlich möglich, wenn uns alle Teilerbscheine vorliegen und die dazugehörigen gültigen Legitimationen.
Auskünfte können nur an legitimierte Berechtigte erteilt werden wie zum Bsp.: Erben, Bevollmächtigte, Nachlasspfleger etc.
Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.
Nein, es besteht kein Verfügungsrecht.
Nur bei Vorliegen einer Vollmacht oder einer entsprechenden Erblegitimation zu Lasten des Kontos des Erblassers, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Sollte keine Verfügungsberechtigung vorliegen, können wir in Einzelfällen besprechen, ob eine individuelle Lösung erfolgen kann. Als Sparkasse sind wir nicht zum Ausgleich der Forderung verpflichtet.
Inländische Sparkassen/ Banken, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.
Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann der Kontobevollmächtigte alles Weitere bis zur Kontoauflösung veranlassen, solange seine Kontovollmacht nicht von den Erben widerrufen wurde und dies der Umfang der Vollmacht zulässt.
Ein Kontoinhaberwechsel kann bei Privatgirokonten für den bevollmächtigten Ehepartner erfolgen. Kapitalkonten und Sparbücher können nicht umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater/Ihre Beraterin oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
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