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Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz!

Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich abschließen können, möchten wir Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub bieten.

Die spezielle Corona-Absicherung ist ein Add-On zur Kreditkarte Gold und den Produkten der HanseMerkur, die eine Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie beinhalten. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:

  • Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise

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Jetzt zusätzlich entstehende Stornokosten absichern - vor und während des Urlaubs. 

Leistungen

Eine Übersicht der Corona-Leistungen finden Sie hier.

Coronavirus

In welchen Fällen leistet die Reise­ver­si­che­rung?

Corona-Reise­ver­si­che­rungen im Vergleich

Die Corona-Pandemie stellt Reisende vor große Herausforderungen. Viele sind unsicher, ob sie ihre Reise aufgrund einer Reisewarnung oder einer möglichen Quarantäne stornieren oder abbrechen müssen. Mit dem neuen Corona-Reiseschutz sichern Sie sich gegen die Folgekosten einer möglichen Quarantäne oder Transportverweigerung ab. Buchen Sie ihn einfach zu Ihrer Reiserücktritts-  oder Reiseabbruch-Versicherung hinzu oder schließen ihn separat ab. Auch unsere klassischen Reiseversicherungen decken viele Fälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus ab: Pandemien wie Covid-19 sind versichert und bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz. In unserem Corona-Reiseversicherungsvergleich haben wir die Leistungen unserer Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung und des Corona-Reiseschutzes direkt gegenübergestellt.

  Reise­rück­tritts­­­ver­si­che­rung          Corona-Reise­schutz-Versicherung
Covid-19 als unerwartet schwere Erkrankung
Betriebsbedingte Kündigung
Kurzarbeit (sofern sich eine Einkommensminderung von mindestens einem Nettolohn ergibt)

Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)

Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen sowie Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.

Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise
Leistung aus versichertem Grund auch bei bestehender Reisewarnung für das Reiseziel
Quarantäne-Absicherung gilt auch für Kreuzfahrten
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